Eine ganz normale Bahnfahrt.
Auszug aus dem deutschen Waffengesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Waffengesetz Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt […]
Schlagringe gehören unter anderem zu diesen Gegenständen.
Warum zitiere ich diesen Gesetzestext? Die Antwort auf diese Frage ist einfach, aus aktuellem Anlass – einem Anlass, der mir zu denken gegeben hat.