Zwischen Karlsruhe und StudiVZ
Während das Bundesverfassungsgericht gerade mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ eine Lücke beim Schutz privater Daten vor behördlicher Überwachung schloss, sprießen am anderen Ende des Internets Plattformen zur weltweiten Selbstdarstellung wie Pilze aus dem Boden.
Das Urteil aus Karlsruhe (Quelle) ist ein Meilenstein bei der Anpassung der verfassungsmäßigen Grundrechte des Einzelnen an die technisierte Gegenwart. Das Gericht kam, sah und schloss die vermeintliche Schutzlücke zwischen der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Online-Durchsuchungen nach den Maßgaben des Landesverfassungsschutzgesetzes aus Nordrhein-Westfalen sind somit verfassungswidrig. Nur unter den strengen Auflagen eines zweistufigen Sicherheitskonzepts zum Schutze des Bereichs der privaten Lebensgestaltung sollen Online-Durchsuchungen zukünftig noch erlaubt sein (Quelle). Dazu bedarf es allerdings „existenzieller Bedrohungslagen“ (Quelle). Ob zur Prävention oder im Zuge der Strafverfolgung Computer ausgespäht werden dürfen entscheidet nun aber im Einzelfall ein Richter. Als Begründung führte das Gericht die heutige Bedeutung des Computers als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung auf (Quelle).
Die Daten auf heimischen Rechnern sind ohne richterlichen Beschluss vernünftigerweise also kein Freiwild für Ermittlungsbehörden und Datenschützer können des Nachts zumindest wieder ein Auge zutun. Kein Gesetz verbietet es dagegen der Polizei die öffentlichen Bereiche des Internets zu durchleuchten. Aus Unwissen, Ignoranz oder der naiven Vorstellung von Anonymität in den Weiten des Netzes gebenviele Menschen zu viel von sich preis, so dass der milchgläserne User bereits heute Realität ist. Und das Glas klärt zunehmend auf.
Eine der größten Gründe und Gefahren liegt dabei in den immer mehr in Mode kommenden sozialen Netzwerken im Internet. Nach SchülerVZ und StudiVZ geht die Holtzbrinck-Gruppe mit meinVZ auf alle diejenigen los, die sich bei ihrer Persönlichkeitsdarstellung im Netz bisher benachteiligt fühlen konnten. Insgesamt hofft man auf 14 Millionen Mitglieder in Deutschland bis zum Jahresende (Quelle). Facebook (bisher vorwiegend in den USA von Bedeutung) plant eine Übersetzung für die deutsche Kundschaft. Dazu MySpace, Xing und unzählige kleinere – oft themengebundene – Ableger. Wer jetzt noch kein Profil von sich im Internet zur Verfügung stellt ist ein zurückgebliebener Einsiedler, ein Niemand in der stetig zusammenwachsenden Welt der Online-Bekanntschaften.
Wer heute mit Freunden, Mitschülern und Studenten Kontakt aufnimmt, tut dies nicht mehr per elektronischer Post. Man hinterlässt eine Art Graffiti an der Hauswand. Und die steht nicht in Hamburg oder Berlin, sondern bei MySpace oder StudiVZ im Internet. (Quelle)
Andy Warhol sagte, die Ästhetik unserer Tage hieße Erfolg. Dieser lässt sich tatsächlich auf vielfältige Weise erringen: Ein Profil im Internet inklusive Fotos vom letzten durchzechten Wochenende ist cool. Eine Online-Pinnwand mit hunderten von Nachrichten von Online-Freunden zeugt von der eigenen Online-Wichtigkeit. Und das wichtigste – all das ist kostenlos!
Doch ist es das wirklich? Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass sie damit den letzten Rest von Privatsphäre aufgeben, den ihnen die Richter in Karlsruhe gerade erst zugesichert haben. Namen, Fotos, Beziehungen untereinander, Unterhaltungen auf elektronischen Pinnwänden statt per Chat oder Mail – all dies sind Informationen, die jedem frei zugänglich sind. Und das kann ein potentieller Arbeitgeber sein oder die Polizei. So erreichen die Verantwortlichen von StudiVZ laut WELT ONLINE wöchentlich rund zehn Anfragen der Gesetzeshüter zur Herausgabe von registrierten Klarnamen (Quelle).
Wer heutzutage noch immer nicht verstanden hat, dass die eigene elektronische Persönlichkeit ebenso schützenswert ist wie die reale, ist im günstigsten Falle mit naiv zu umschreiben und kann auch bedenkenlos die PIN auf seiner EC-Karte festhalten. Das Karlsruher Urteil schützt nämlich nicht vor den Auswirkungen eines unverantwortlichen Umgangs mit den eigenen persönlichen Daten.
Ironischerweise ist es die konservative „ich-brauch‘-das-alles-nicht“-Elterngeneration, die mit ihrem skeptischen Blick auf alles, was jünger als ihre Kinder ist, nie auf die Idee käme, ein Online-Profil von sich zu erstellen oder sonstig Privates in Netz zu stellen. Wozu auch – man hat doch ein Adressbüchlein wo alle Freunde und Bekannten eingetragen sind. Zusammen mit Telefonnummern, von denen nur die Hälfte noch stimmt. Sogar die Karin, mit der man sich 1979 verkracht hat, ist – zwar kräftigen Stiftes durchgestrichen, aber immerhin – noch darin zu finden. Was die wohl heute so macht? Ob die immer noch mit dem Dieter zusammen ist? Der war ja so ein unangenehmer Mensch. Wünschen würde ich ihr das ja. Vielleicht… mmh… ich glaube zwar nicht, aber probieren könnte man es ja mal…. Sohn? Es gibt doch dieses Dings im Internet, wo man Leute finden kann. Kannst du mir da nicht bitte mal kurz helfen?